Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Teilnahmebedingungen für das NOMOSAN Partnerprogramm
Fassung vom 28. August 2026
Diese Teilnahmebedingungen regeln abschließend das Rechtsverhältnis zwischen der NOMOSAN Innovations GmbH und den am NOMOSAN Partnerprogramm teilnehmenden Partnern. Sie sind kein Verbrauchervertrag. Für Bestellungen von Verbrauchern in unserem Online-Shop gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Vertragspartner, Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Betreiberin des Partnerprogramms ist die NOMOSAN Innovations GmbH, Danziger Str. 6, 26655 Westerstede, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. S. N. Moschref, eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) unter HRB 221742, USt-IdNr. DE451646213 (nachfolgend „NOMOSAN“).
(2) Gegenstand des Partnerprogramms ist die Vermittlung von Kunden für den Online-Shop unter www.nomosan-ug.com durch den Partner gegen eine erfolgsabhängige Provision.
(3) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das gesamte Vertragsverhältnis in ihrer jeweils bei Freischaltung des Partners gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NOMOSAN ihnen nicht gesondert widerspricht.
(4) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Anmeldung, Antrag und Freischaltung – kein Anspruch auf Aufnahme
(1) Die Registrierung erfolgt über die von NOMOSAN eingesetzte Partnerplattform GoAffPro. Die Registrierung ist technisch für jedermann möglich; sie ist ausdrücklich kein Vertragsangebot von NOMOSAN und begründet keine Teilnahmeberechtigung.
(2) Mit der Registrierung gibt der Interessent lediglich einen unverbindlichen Antrag auf Aufnahme in das Partnerprogramm ab. Der Partnervertrag kommt erst zustande, wenn NOMOSAN den Antrag prüft und den Interessenten ausdrücklich in Textform als Partner freischaltet („Freischaltung“). Eine automatisierte Bestätigungs- oder Willkommens-E-Mail der Partnerplattform stellt keine Freischaltung dar.
(3) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. NOMOSAN entscheidet nach freiem Ermessen und ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen.
(4) Solange keine Freischaltung erfolgt ist, ist der Interessent nicht berechtigt, Werbemittel, Partnerlinks, Gutscheincodes, Marken oder sonstige Kennzeichen von NOMOSAN zu verwenden oder sich als Partner von NOMOSAN zu bezeichnen. Für Bestellungen, die vor der Freischaltung über einen automatisch generierten Link erfasst werden, besteht kein Provisionsanspruch. Etwaige im System ausgewiesene Guthaben nicht freigeschalteter Registrierungen sind unverbindlich und werden nicht ausgezahlt.
(5) NOMOSAN ist berechtigt, nicht freigeschaltete Registrierungen jederzeit ohne Vorankündigung zu löschen.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Freigeschaltet werden grundsätzlich nur Antragsteller, die kumulativ:
- a) unternehmerisch tätig sind und dies auf Verlangen nachweisen (Gewerbeanmeldung, Steuernummer bzw. USt-IdNr., bei Gesellschaften Registerauszug),
- b) einem gesundheitsbezogenen Fachkreis angehören – insbesondere Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater, Diätassistentinnen und Diätassistenten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Osteopathinnen und Osteopathen sowie vergleichbare qualifizierte Berufsgruppen – und die entsprechende Qualifikation auf Verlangen durch geeignete Unterlagen (z. B. Erlaubnisurkunde nach dem Heilpraktikergesetz, Approbation, Berufsurkunde, Zertifikat einer anerkannten Ausbildungsstelle) belegen,
- c) vollständige und zutreffende Angaben zu Person, Anschrift, Steuerstatus und den beabsichtigten Werbekanälen machen,
- d) über ein eigenes, rechtskonformes und mit dem Ansehen von NOMOSAN vereinbares Werbeumfeld verfügen (Praxis, Website, Fachpublikum, Beratungsangebot).
(2) NOMOSAN kann im Einzelfall auch andere Antragsteller freischalten; ein Anspruch hierauf oder eine Bindungswirkung für andere Antragsteller entsteht dadurch nicht.
(3) Nicht freigeschaltet werden insbesondere Antragsteller, die Gutschein-, Coupon-, Cashback-, Bonus-, Deal-, Preisvergleichs-, Toolbar-, Adware- oder Bannerfarm-Angebote betreiben, deren Angebot überwiegend aus Werbeplatzierung besteht, die im Wettbewerb zu NOMOSAN stehen oder deren Umfeld rechtswidrige, jugendgefährdende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische, politisch extreme oder wissenschaftlich unseriöse Inhalte enthält.
(4) Der Partner ist verpflichtet, Änderungen der nach Absatz 1 mitgeteilten Umstände – insbesondere den Wegfall der Berufserlaubnis oder der unternehmerischen Tätigkeit – NOMOSAN unverzüglich in Textform anzuzeigen. NOMOSAN darf die Voraussetzungen jederzeit erneut überprüfen und hierzu Nachweise anfordern; kommt der Partner einer Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist NOMOSAN zur Sperrung berechtigt.
§ 4 Rechte des Partners, Werbemittel und Marken
(1) NOMOSAN räumt dem Partner für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches und räumlich auf die vereinbarten Werbekanäle beschränktes Recht ein, die von NOMOSAN bereitgestellten Werbemittel (Texte, Bilder, Logos, Produktabbildungen, Links, Gutscheincodes) ausschließlich zum Zweck der Bewerbung des NOMOSAN Online-Shops zu nutzen.
(2) Die Werbemittel dürfen nicht verändert werden. Insbesondere dürfen Produktabbildungen, Marken, Logos, Pflichtangaben und Hinweistexte nicht bearbeitet, gekürzt, umgefärbt oder in einen sinnentstellenden Zusammenhang gestellt werden.
(3) Ein weitergehendes Nutzungsrecht an Marken, Geschäftsbezeichnungen, Domains, Fotos oder Texten von NOMOSAN wird nicht eingeräumt. Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht; der Partner hat sämtliche Werbemittel, Links und Kennzeichen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, vollständig zu entfernen.
(4) Der Partner tritt gegenüber Dritten stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er ist nicht berechtigt, Erklärungen für oder gegen NOMOSAN abzugeben, Verträge zu schließen, Zahlungen entgegenzunehmen, Zusagen zu Lieferzeiten, Preisen, Rabatten, Wirkungen oder Gewährleistungen zu machen oder den Eindruck zu erwecken, er sei eine Niederlassung, Vertretung oder Vertriebsstelle von NOMOSAN.
§ 5 Allgemeine Pflichten des Partners
(1) Der Partner bewirbt NOMOSAN eigenverantwortlich und trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbemaßnahmen sowie für die Inhalte seiner Werbekanäle.
(2) Der Partner hält sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften ein, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung), die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Urheber- und Markenrecht sowie das jeweils einschlägige Berufs- und Standesrecht.
(3) Der Partner unterhält ein vollständiges und zutreffendes Impressum sowie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Datenschutzerklärung auf allen von ihm betriebenen Werbekanälen.
(4) Der Partner unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, das Ansehen, die Marke oder die Geschäftsbeziehungen von NOMOSAN zu beeinträchtigen.
§ 6 Besondere Pflichten bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln
(1) Bei den beworbenen Produkten handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel, nicht um Arzneimittel. Der Partner darf ausschließlich solche Aussagen verwenden, die NOMOSAN in den bereitgestellten Werbemitteln oder in einer gesonderten Freigabe in Textform vorgegeben hat.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- a) krankheitsbezogene Aussagen jeder Art, d. h. Angaben, die den Produkten Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung, Linderung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben (Art. 7 Abs. 3 LMIV, § 12 LFGB, § 3 HWG),
- b) gesundheitsbezogene Angaben, die nicht nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen sind oder die nicht durch den zugelassenen Wortlaut gedeckt sind,
- c) Wirkversprechen, Erfolgsgarantien, Angaben zur Dauer oder zum Ausmaß einer Gewichtsabnahme sowie Aussagen, die Angst erzeugen oder ausnutzen,
- d) Äußerungen Dritter, Dankschreiben, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben sowie Hinweise auf solche in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise,
- e) die Darstellung von Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe in einer nach § 11 HWG unzulässigen Weise,
- f) Vorher-Nachher-Darstellungen sowie die Wiedergabe von Krankengeschichten,
- g) die Bewerbung gegenüber Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren,
- h) Aussagen, die einer sicheren und ausgewogenen Ernährung entgegenstehen oder zu einem übermäßigen Verzehr anregen.
(3) Der Partner weist bei produktbezogener Werbung stets darauf hin, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind und die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf.
(4) Eigene Texte, Videos, Podcasts, Beiträge oder Beratungsunterlagen des Partners, die über die freigegebenen Werbemittel hinausgehen und produktbezogene Aussagen enthalten, bedürfen der vorherigen Freigabe durch NOMOSAN in Textform. Eine Freigabe entbindet den Partner nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht und begründet keine Haftung von NOMOSAN.
§ 7 Berufsrecht und Transparenz gegenüber Patienten und Klienten
(1) Der Partner stellt eigenverantwortlich sicher, dass seine Teilnahme am Partnerprogramm mit dem für ihn geltenden Berufs-, Standes- und Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Ihm ist bekannt, dass die entgeltliche Empfehlung von Produkten gegenüber Patientinnen und Patienten berufsrechtlichen Beschränkungen unterliegen kann.
(2) Der Partner ist verpflichtet, seine Provisionsbeteiligung offenzulegen, wenn er Produkte von NOMOSAN im Rahmen einer Behandlung, Beratung oder Therapie empfiehlt. Eine Empfehlung darf nicht anstelle einer medizinisch gebotenen Abklärung oder Behandlung erfolgen.
(3) Der Partner darf keinen unangemessenen Druck auf Patientinnen, Patienten oder Klienten ausüben und die Abgabe oder Empfehlung nicht mit der Fortführung oder dem Erfolg einer Behandlung verknüpfen.
(4) Werbliche Veröffentlichungen des Partners sind eindeutig und leicht erkennbar als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen (§ 5a Abs. 4 UWG); dies gilt insbesondere für Beiträge in sozialen Netzwerken, Newslettern, Blogs und Videos.
§ 8 Unzulässige Werbemaßnahmen
(1) Dem Partner sind insbesondere folgende Maßnahmen untersagt:
- a) Markenbidding: das Buchen, Verwenden oder Ausspielen der Bezeichnungen „NOMOSAN“, „Nomosan“, Produktnamen von NOMOSAN sowie verwechslungsfähiger Schreibweisen oder Tippfehlervarianten als Keyword, Broad-Match, Anzeigentext oder Anzeigen-URL in Suchmaschinen- oder Social-Media-Werbung; ebenso das Bieten auf die Domain nomosan-ug.com;
- b) die Registrierung oder Nutzung von Domains, Subdomains, Profil-, Kanal- oder Account-Namen, App-Namen oder E-Mail-Adressen, die „NOMOSAN“ oder eine verwechslungsfähige Bezeichnung enthalten;
- c) das Bewerben oder Anbieten der Produkte auf Marktplätzen und Plattformen (u. a. Amazon, eBay, Kaufland, Etsy, Temu, Otto) sowie auf Preisvergleichs-, Gutschein-, Coupon-, Cashback-, Bonus- oder Deal-Portalen;
- d) der Weiterverkauf, die Weiterverteilung oder der gewerbliche Wiederverkauf der Produkte, sofern nicht ein gesonderter Handelsvertrag mit NOMOSAN besteht;
- e) unaufgeforderte Werbung, insbesondere E-Mail-, SMS-, Messenger-, Fax- oder Telefonwerbung ohne nachweisbare, dem Double-Opt-in genügende Einwilligung des Empfängers, sowie das Versenden an angekaufte oder angemietete Adressbestände;
- f) Spam in Foren, Kommentarspalten, Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken sowie das Verfassen oder Beauftragen gefälschter Bewertungen, Erfahrungsberichte oder Testimonials;
- g) Cookie-Dropping, Cookie-Stuffing, Post-View-Tracking, iFrame-, Pixel- oder Weiterleitungstechniken, die ohne bewusste Klickhandlung des Nutzers Tracking auslösen, sowie jede Manipulation der Zuordnung;
- h) der Einsatz von Adware, Toolbars, Browser-Erweiterungen, Layern, Pop-ups, automatischen Weiterleitungen, Bots, Klickfarmen oder Traffic-Ankauf;
- i) die Veröffentlichung von Rabatt-, Gutschein- oder Aktionscodes, die dem Partner nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung überlassen wurden, sowie die Bewerbung nicht bestehender oder abgelaufener Rabatte;
- j) die Ankündigung, Gewährung oder Weitergabe eigener Vergütungen, Rabatte, Erstattungen oder sonstiger Vorteile an vermittelte Kunden aus der Provision (Cashback an Endkunden), sofern NOMOSAN dies nicht in Textform gestattet hat;
- k) Werbeaussagen zu Preisen, Verfügbarkeiten, Lieferzeiten oder Versandkosten, die von den Angaben im Online-Shop abweichen;
- l) die Bewerbung im Umfeld rechtswidriger, jugendgefährdender, diskriminierender oder gesundheitsgefährdender Inhalte, insbesondere im Zusammenhang mit Essstörungen, extremen Diäten oder impfkritischen bzw. wissenschaftsfeindlichen Inhalten.
(2) Eigengeschäfte: Bestellungen des Partners selbst, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seiner Angehörigen sowie mit ihm verbundener Unternehmen sind nicht provisionsfähig. Das Anlegen mehrerer Partnerkonten für dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen ist untersagt.
(3) Die Einschaltung von Unterpartnern, Sub-Affiliates oder Netzwerken sowie die Übertragung des Partnerkontos an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von NOMOSAN in Textform.
§ 9 Tracking, Zuordnung und Höhe der Provision
(1) Die Zuordnung vermittelter Bestellungen erfolgt über die Partnerplattform GoAffPro mittels eines individuellen Partnerlinks und/oder eines personalisierten Gutschein- bzw. Rabattcodes.
(2) Die Zuordnungsdauer (Cookie-Laufzeit) beträgt 30 Tage ab dem Klick auf den Partnerlink. Maßgeblich ist der zuletzt gesetzte Partnerlink (Last Click). Setzt der Kunde vor Abschluss der Bestellung den Link eines anderen Partners, entfällt die Zuordnung zum vorherigen Partner.
(3) Voraussetzung der Zuordnung ist, dass der Kunde das Setzen der hierfür erforderlichen Cookies gestattet und die Zuordnung technisch im System von NOMOSAN erfasst wird. Ein Provisionsanspruch für technisch nicht erfasste Bestellungen besteht nicht. Der Partner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte technische Ausgestaltung, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit des Trackings; maßgeblich sind allein die Aufzeichnungen von NOMOSAN.
(4) Die Provision beträgt 20 % des Netto-Warenwerts der vermittelten Bestellung. Netto-Warenwert ist der Bestellwert nach Abzug der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Versandkosten, etwaiger Zoll- und Nebenkosten sowie sämtlicher gewährter Rabatte, Gutscheine und Gutschriften.
(5) Die Provision ist erfolgsabhängig. Sonstige Aufwendungen des Partners – insbesondere Werbe-, Personal-, Reise- und Materialkosten – werden nicht erstattet.
(6) NOMOSAN ist berechtigt, Provisionssätze, Zuordnungsdauer und Vergütungsmodell mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform zu ändern. Maßgeblich für die Höhe der Provision ist der zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Satz. Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen; im Fall des Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis mit Wirksamwerden der Änderung.
§ 10 Entstehung, Vorbehalt und Storno der Provision
(1) Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn kumulativ:
- a) ein wirksamer Kaufvertrag zwischen NOMOSAN und dem vermittelten Kunden zustande gekommen ist,
- b) die Ware ausgeliefert und der Kaufpreis vollständig und endgültig bei NOMOSAN eingegangen ist,
- c) die Widerrufsfrist des Kunden abgelaufen ist, ohne dass ein Widerruf erklärt wurde, und
- d) keine Rückabwicklung, Rücksendung, Reklamation, Rückbelastung oder Zahlungsstörung vorliegt.
(2) Bis zum Eintritt dieser Voraussetzungen ausgewiesene Beträge sind unverbindliche Vormerkungen („offen“/„pending“) und begründen keinen Anspruch.
(3) Entfällt eine der Voraussetzungen nachträglich – insbesondere bei Widerruf, Rücksendung, Minderung, Rücktritt, Stornierung, Chargeback, Zahlungsausfall, Betrug, Mehrfachbestellung, Testbestellung oder Bestellung mit unzulässigem Rabatt – wird die Provision storniert und einem bereits gutgeschriebenen Guthaben wieder belastet. Bereits ausgezahlte Provisionen sind auf Anforderung zurückzuzahlen oder werden mit künftigen Ansprüchen verrechnet.
(4) Kein Provisionsanspruch besteht für Bestellungen, die unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen § 2 Abs. 4, § 6, § 7 oder § 8, vermittelt wurden.
(5) Bestellungen von Kunden, die bereits vor dem Klick auf den Partnerlink Kunden von NOMOSAN waren, sind provisionsfähig, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes in Textform vereinbart ist.
§ 11 Abrechnung, Auszahlung und Verfall
(1) Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Maßgeblich sind die im Abrechnungszeitraum nach § 10 endgültig entstandenen Provisionen.
(2) Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das auszahlbare Guthaben zum Ende des Quartals mindestens 100,00 Euro beträgt. Wird der Betrag nicht erreicht, wird das Guthaben in das folgende Quartal übertragen.
(3) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende per Überweisung auf ein vom Partner benanntes Konto innerhalb des SEPA-Raums. Kosten und Gebühren abweichender Zahlungswege trägt der Partner.
(4) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG; NOMOSAN erstellt die Abrechnung, der Partner stellt keine eigene Rechnung. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden und widerspricht der Gutschrift nicht, soweit sie zutreffend ist.
(5) Der Partner teilt NOMOSAN vor der ersten Auszahlung seinen umsatzsteuerlichen Status mit (Regelbesteuerung mit USt-IdNr. bzw. Steuernummer oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) und zeigt Änderungen unverzüglich an. Bei Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Erweisen sich Angaben als unzutreffend, hat der Partner NOMOSAN von daraus entstehenden Steuern, Zinsen und Kosten freizustellen.
(6) Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte sowie für etwaige gewerbe-, sozialversicherungs- und berufsrechtliche Anzeige- und Meldepflichten selbst verantwortlich.
(7) Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt; auf diese Folge weist NOMOSAN in der Abrechnung gesondert hin.
(8) Guthaben von Partnerkonten, die länger als zwölf Monate inaktiv sind oder deren Auszahlung aus vom Partner zu vertretenden Gründen (z. B. fehlende oder falsche Bankverbindung, fehlende Steuerangaben) nicht möglich ist, verfallen nach vorheriger Aufforderung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Partner und NOMOSAN sind hinsichtlich der von ihnen jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
(2) Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen seiner Werbetätigkeit erhebt, ausschließlich auf einer eigenen Rechtsgrundlage und informiert die betroffenen Personen ordnungsgemäß. Er stellt insbesondere sicher, dass für E-Mail- und Messenger-Werbung eine wirksame, nachweisbare Einwilligung vorliegt.
(3) Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der vermittelten Kunden. Erlangt er gleichwohl Kenntnis von solchen Daten, darf er sie nicht für eigene Zwecke verwenden.
(4) Zur Abwicklung des Partnerprogramms setzt NOMOSAN den Dienst GoAffPro ein; Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
Der Partner behandelt alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten nicht öffentlichen Informationen – insbesondere Konditionen, Provisionssätze, Umsatz- und Statistikdaten, Produktentwicklungen und Marketingplanungen – vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 14 Sperrung, Zurückbehaltung und Kontrolle
(1) NOMOSAN ist berechtigt, das Partnerkonto bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften vorläufig zu sperren und Auszahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzubehalten.
(2) NOMOSAN darf die Werbekanäle und Werbemaßnahmen des Partners jederzeit überprüfen und die unverzügliche Entfernung oder Änderung einzelner Maßnahmen verlangen. Der Partner kommt einer solchen Aufforderung innerhalb von 24 Stunden nach Zugang nach.
(3) Bestätigt sich der Verstoß, entfällt der Provisionsanspruch für die betroffenen Bestellungen; NOMOSAN kann das Partnerkonto dauerhaft schließen.
§ 15 Vertragsstrafe, Schadensersatz und Freistellung
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 4 Abs. 2 bis 4, § 6, § 7 Abs. 2 und 4 oder § 8 verspricht der Partner eine Vertragsstrafe, deren Höhe NOMOSAN nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (Hamburger Brauch). Bei einem Dauerverstoß gilt jeder angefangene Monat als eigenständiger Verstoß.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
(3) Der Partner stellt NOMOSAN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Teilnahmebedingungen oder gesetzlicher Vorschriften geltend gemacht werden, einschließlich Ansprüchen aus Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, wettbewerbs-, marken-, urheber-, lebensmittel- und datenschutzrechtlichen Verfahren sowie behördlichen Maßnahmen. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten in gesetzlicher Höhe.
(4) Der Partner informiert NOMOSAN unverzüglich in Textform, sobald Dritte wegen seiner Werbemaßnahmen an ihn herantreten.
§ 16 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung nach § 2 Abs. 2 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NOMOSAN insbesondere vor bei Verstößen gegen § 6, § 7 oder § 8, bei unrichtigen Angaben im Aufnahmeantrag, bei Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen nach § 3, bei Manipulation des Trackings, bei rufschädigendem Verhalten sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners.
(4) NOMOSAN ist berechtigt, das Partnerprogramm insgesamt mit einer Frist von vier Wochen einzustellen.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte; § 4 Abs. 3 gilt entsprechend. Bereits endgültig entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt und werden mit der nächsten regulären Abrechnung ausgeglichen; § 11 Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch NOMOSAN entfällt der Provisionsanspruch für die von dem Verstoß betroffenen Bestellungen.
§ 17 Rechtsnatur der Zusammenarbeit
(1) Der Partner ist selbständiger Unternehmer. Durch dieses Vertragsverhältnis werden weder ein Arbeits-, Anstellungs- oder Dienstverhältnis noch ein Gesellschafts-, Joint-Venture- oder Franchiseverhältnis begründet.
(2) Der Partner ist nicht in die betriebliche Organisation von NOMOSAN eingegliedert, unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Umfang seiner Tätigkeit und ist zu keiner Tätigkeit verpflichtet. Er ist insbesondere nicht Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB; ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ist nicht Vertragsgegenstand.
(3) Es besteht keine Exklusivität. Beide Parteien dürfen mit Dritten zusammenarbeiten; ein Gebiets-, Kunden- oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
§ 18 Haftung von NOMOSAN
(1) NOMOSAN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) NOMOSAN schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Online-Shops, der Partnerplattform oder des Trackings und haftet nicht für entgangene Provisionen infolge technischer Störungen, Cookie-Ablehnung durch Nutzer, Browser-Einstellungen, Werbeblockern oder Ausfällen von Drittanbietern.
(4) NOMOSAN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Werbemittel für den konkreten Einsatzzweck oder Werbekanal des Partners rechtlich zulässig sind; die Prüfung obliegt dem Partner.
§ 19 Änderung dieser Teilnahmebedingungen
(1) NOMOSAN kann diese Teilnahmebedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform ändern, soweit die Änderung für den Partner zumutbar ist, insbesondere weil sie durch eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklung oder eine Anpassung des Programms veranlasst ist.
(2) Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis mit Wirksamwerden der Änderung.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Die E-Mail-Adresse des Partnerkontos gilt als vereinbarter Zugangsweg.
(2) Der Partner darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von NOMOSAN in Textform auf Dritte übertragen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von NOMOSAN. Dasselbe gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. NOMOSAN ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt für Fragen zum Partnerprogramm:
NOMOSAN Innovations GmbH · Danziger Str. 6 · 26655 Westerstede
E-Mail: info@nomosan-ug.de · Telefon: +49 4488 764865
Stand: August 2026
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